Ihr eigener Anwalt: Da in Spanien der Notar nur die Akte beurkundet, müssen alle Vorbereitungen von den Anwälten des Käufers (und Verkäufers) getroffen werden. Sie erstellen den privaten Kaufvertrag und führen alle notwendigen Recherchen in Bezug auf die Immobilie (Bau-) Genehmigungen, Schulden (von Hypotheken oder überfälligen Kosten), die auf den Immobilien ruhen aus.